Die Vereinbarkeit von Haushalt und Beruf ist für viele Arbeitnehmer ein großes Problem. Um sich den Alltag ein wenig zu erleichtern, leisten sich etwa 3,3 Millionen Familien bzw. Personen eine Hilfe. Dies entspricht etwa 8,1 Prozent. Jüngst veröffentlichte das Institut der deutschen Wirtschaft (IW), dass der größte Teil der privaten Haushaltshilfen illegal beschäftigt sind. Der Wirtschaftswissenschaftler Dominik Enste ermittelte in seiner Studie, dass im Jahr 2017 ganze 88,5 Prozent der privaten Putzhilfen als Schwarzarbeiter tätig waren. Grundlage seiner Untersuchung waren 41 Millionen Privathaushalte in Deutschland.
Zahl der Schwarzarbeit gesunken
Mehr als 3,3 Millionen Familien bzw. Personen beschäftigen regelmäßig oder zumindest gelegentlich eine Putzfrau. Insgesamt betrachtet, sind dies etwas weniger als im Jahr 2005. Damals nahmen etwa 3,8 Millionen eine Putzkraft in Anspruch.
Die überwiegende Mehrheit der privaten Putzfrauen arbeitet allerdings illegal, nämlich rund 2,9 Millionen. Vergleicht man die Zahlen mit denen aus 2005, ist die Schwarzarbeit jedoch gesunken. Damals lag sie bei ca. 93 Prozent. Grund für den Rückgang könnte die steuerliche Absetzbarkeit und die vereinfachte Anmeldung über die Minijobzentrale sein.
Nichtsdestotrotz ist die Zahl der “Illegalen” immer noch alarmierend hoch. Dabei zeigte die Studie Erstaunliches: Man sollte meinen, dass sich überwiegend Arbeitnehmer die zusätzliche Unterstützung im Haushalt leisten. Jedoch ist das Gegenteil der Fall. Nicht-Erwerbstätige bilden hier die größte Gruppe, die sich die illegale Unterstützung gönnen.
Haushaltshilfen scheuen Anmeldung
Dass viele Arbeitnehmer keine Reinigungskräfte nutzen, könnte daran liegen, dass es wenig Putzhilfen gibt, die sich legal einstellen lassen. Das Gehalt muss nämlich versteuert werden, was viele veranlasst, sich nicht offiziell anstellen zu lassen. Dabei haben auch private Reinigungskräfte in der Regel Anspruch auf Rentenbeiträge, bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall.
Nach wie vor werden Putzfrauen jedoch als eine Art Nachbarschaftshilfe angesehen. Wenn diese Gefälligkeit nur gelegentlich erfolgt, mag das der Fall sein. Wird daraus eine Regelmäßigkeit, ist hier aber von Schwarzarbeit auszugehen, und dies ist kein Kavaliersdelikt. So sieht es auch der Gesetzgeber. Wird man erwischt, drohen Bußgelder bis zu 5.000 Euro.
Häufig fliegt die Schwarzarbeit auf, wenn sich die Putzfrau bei ihrer Tätigkeit verletzt. Dann kann es für die Auftraggeber erst richtig teuer werden. Im Falle eines Unfalls während der illegalen Beschäftigung können sich die Krankenkassen bzw. die Unfallversicherungen die Kosten bei demjenigen zurückholen, der die Verletzte als Schwarzarbeiterin beschäftigt hat. Und rechnet man hier Behandlungskosten, evtl. Schmerzensgeld und Bußgeld zusammen, kann dies so manchen Geldbeutel durchaus in Schwanken bringen.
Dabei macht es Sinn, private Haushaltshilfen legal zu beschäftigen. Denn die Kosten der Anstellung können sogar – zumindest teilweise – von der Steuer abgesetzt werden. Mittlerweile gibt es viele seriöse Agenturen oder Anzeigen-Portale im Netz, wo sich passende Kräfte finden lassen.