Nach gut eineinhalb Jahren Kampf gegen das Coronavirus sollte die Sessionseröffnung am 11.11. in Köln wieder fast normal stattfinden. Geplant war, durch strenge Corona-Maßnahmen und Regeln in der Kölner Altstadt und im Kwartier Latäng das Virus in Schach zu halten. Und so wurde im Rahmen einer Allgemeinverfügung die 3G+ Regel beschlossen. Diese besagte, dass zu den o.g. Bereiche nur Personen Zutritt erhalten, die entweder immunisiert, das heißt, entweder doppelt geimpft oder genesen sind oder einen PCR-Test vorweisen können, der nicht älter als 48 Stunden bzw. einen Schnelltest, der höchstens sechs Stunden alt sein durfte.
Nun macht Corona den Verantwortlichen einen Strich durch die Rechnung. Die rasant steigenden Zahlen veranlassen die Stadt Köln nun, die geplanten Maßnahmen zu verschärfen. So gilt nun in den betreffenden Gebieten die 2G-Regel, nur immunisierte Personen, geimpft oder genesen, dürfen diese Bereiche betreten. Was das für die feierwilligen Karnevalsfans bedeutet, haben wir nachfolgend hier bei CityNEWS zusammengefasst.
Inhaltsverzeichnis
- Henriette Reker appelliert an Ungeimpfte
- UPDATE: Änderung der Coronaschutz-Verordnung
- Sessionseröffnung in der Kölner Altstadt mit 2G
- Strenge Regeln am 11.11. auch im Zülpicher Viertel
- Verschärfte Vorgaben für Veranstalter und Gastronomen
- Gesundheitsdezernent Rau mahnt zur Vorsicht am 11.11.
- Auch Land NRW mit Appell an Feiernde
Henriette Reker appelliert an Ungeimpfte
Oberbürgermeisterin Henriette Reker zur diesjährigen Sessionseröffnung: “Angesichts der weiter steigenden Infektionszahlen und der Situation auf den Intensivstationen haben wir uns zu diesem Schritt entschlossen. Viele Jecken fiebern dem 11.11. entgegen. Dafür habe ich natürlich großes Verständnis. Ebenso habe ich für die Gastronomen Verständnis, die auf Nummer sicher gehen wollen, und den 11.11. ein weiteres Mal ausfallen lassen. Am Ende muss jeder und jede für sich selbst entscheiden, wie man den 11.11. begehen will.”
Henriette Reker erklärt weiter: “Es werden zahlreiche Maßnahmen seitens der Verwaltung, der Veranstalter und der Gastronomie ergriffen, um ein möglichst sicheres Feiern zu ermöglichen. Uns allen ist aber klar, dass es keine absolute Sicherheit geben kann. Ich kann an alle Ungeimpften nur noch einmal eindringlich appellieren: lassen Sie sich impfen! Zu Ihrem eigenen Schutz, zum Schutz aller und um uns endlich wieder ein normales Leben zu ermöglichen.”
UPDATE: Änderung der Coronaschutz-Verordnung
Das Land NRW hat am Dienstagabend, 9. November 2021, die Coronaschutz-Verordnung mit Geltung ab Mittwoch, 10. November 2021, geändert. So dürfen PCR-Tests (und Antigen-Schnelltests) als Zugangsvoraussetzungen für 3G-Veranstaltungen jetzt nur noch maximal 24 Stunden zurückliegen. Für “3G+”-Veranstaltungen darf der PCR-Test maximal 24 Stunden und der Antigen-Schnelltest maximal sechs Stunden zurückliegen.
Dies hat auch Auswirkungen auf die folgenden 2G-Regelungen der Stadt Köln für den 11.11. (Ausnahme von 2G für bestimmte Personengruppen, unter anderem mit der Möglichkeit der Teilnahme unter Vorlage eines maximal 48 Stunden alten PCR-Tests). Die Coronaschutz-Verordnung hat in diesem Punkt Vorrang vor der Allgemeinverfügung der Stadt Köln, so dass auch hier ein maximal 24 Stunden zurückliegender PCR-Test notwendig ist.
Sessionseröffnung in der Kölner Altstadt mit 2G
Auf dem Heumarkt sowie dem Alter Markt findet am 11.11. traditionell die Auftaktveranstaltung zum Beginn der Kölner Karnevalssession 2021/22 unter der Regie der Willi-Ostermann-Gesellschaft statt. Die Gesellschaft hat bereits vor längerer Zeit die 2G-Regel beschlossen, was bedeutet, dass sämtliche Teilnehmer entweder geimpft oder genesen sein müssen. Dies gilt dabei sowohl für Besucher als auch Künstler sowie für das eingesetzte Personal des Veranstalters. Mit Verschärfung der Allgemeinverfügung (hier zum Download) gelten diese Voraussetzungen auch für den Bereich rund um Alter Markt und Heumarkt.
Konkret heißt das: Vom 11. November 2021, 8:00 Uhr, bis zum 12. November 2021, 8:00 Uhr, ist der Zutritt zu den abgesperrten Bereichen lediglich für immunisierte Personen gestattet. Ausgenommen von der 2G-Regel sind Kinder unter sechs Jahren und Schüler. Ausnahmen gelten zudem für Anwohner sowie für Gewerbetreibe und deren Beschäftigte. Die betreffenden Personen können sich in einem Büro, welches die Willi-Ostermann-Gesellschaft extra einrichtet, einen Passierschein ausstellen lassen. Anwohner können nach Vorlage eines Ausweisdokument Zugang erhalten. Das Büro der Gesellschaft am Alter Markt 8 ist bereits seit dem 6. November 2021 geöffnet.
Glas- und Bollerwagenverbot
Wie in jedem Jahr gilt zudem auch für den oben genannten Zeitraum eine generelles Glasverbot. Dies soll einerseits die Sicherheit für alle Beteiligte erhöhen sowie andererseits die Kontrollen beschleunigen. Für die, die trotzdem mit Glasflasche erscheinen, stellen die Willi-Ostermann-Gesellschaft sowie die Gastronomen an den Kontrollstellen Pfandbecher zum Umfüllen parat.
Für den gesamten Veranstaltungsbereich gilt gemäß der Allgemeinverfügung weiterhin ein Verbot für das Mitführen von Handkarren, Bollerwagen und Ähnlichem. Der Hintergrund ist, dass diese bei einer eventuellen Räumung des Geländes eine Gefahr für die Feiernden werden könnten, wenn sie von ihren Besitzern zurückgelassen würden.
Einschränkungen im Bahn- und Autoverkehr
Auch die KVB stellt sich auf das Geschehen rund um die Altstadt ein. So hält die Linie 5 ab 7:00 Uhr nicht mehr an der Haltestellte “Rathaus” am Alter Markt. Falls das Gedränge auf den Plätzen zu groß werden sollte, wird auch die Haltestelle “Heumarkt” nicht mehr angefahren. In diesem Fall fahren die Linien 1, 5 ,7 und 9 ohne Halt durch. Fahrgäste werden darauf hingewiesen, besser bereits am Neumarkt bzw. an der Haltestelle “Deutzer Freiheit” auszusteigen und zu Fuß zu gehen. Auch Autofahrer müssen aufgrund von Verkehrssperrungen mit Einschränkungen rechnen. Dies gilt für den Bereich der Kölner Altstadt sowie die Deutzer Brücke Richtung City.
Strenge Regeln am 11.11. auch im Zülpicher Viertel
Auch für das Zülpicher Viertel gelten am 11.11. strenge Vorgaben, die für die Sicherheit der Besucher sorgen sollen. So ist auch hier der Zutritt zu den abgesperrten Bereichen der Feiermeile im Kwartier Latäng vom 11. November 2021, 8:00 Uhr, bis 12. November 2021, 8:00 Uhr, nur noch immunisierten Personen gestattet. Das Kölner Ordnungsamt führt entsprechende Kontrollen bei Eintritt ins Viertel durch. Nachweise können erbracht werden in digitaler oder in Papierform. Aber auch hier gelten Ausnahmen: Ausgenommen von der 2G-Regel sind auch hier Kinder unter sechs Jahren und Schüler. Ebenso sind Anwohner, Gewerbetreibende und deren Beschäftigte ausgenommen. Die betreffenden Personen wurden bereits von der Verwaltung informiert und haben Zugangsberechtigungen erhalten.
Glasverbot und Änderungen bei der KVB
Das für die Altstadt für den oben genannten Zeitraum verhängte Glasverbot gilt gleichermaßen für das Zülpicher Viertel. Ebenso wurde auch hier ein Verbot für das Mitführen von Handkarren, Bollerwagen und Ähnlichem verfügt.
Im Zülpicher Viertel muss man sich auf gravierende Änderungen des Bahnverkehrs einstellen. An diesem Tag halten die KVB-Linien 12 und 15 nicht an der Haltestelle “Zülpicher Platz”. Die Besucher werden zudem gebeten, den Barbarossaplatz zu meiden und stattdessen den “Rudolfplatz” zu nutzen. Von dort ist der Eingang an der Roonstraße über den Habsburgerring, den Hohenstaufenring sowie die Beethovenstraße zu erreichen. Die Linie 9 wird von 8:30 Uhr an ab “Neumarkt” umgeleitet. Aufgrund der umfangreichen Sperrungen müssen auch hier Autofahrer mit Einschränkungen rechnen.
Erneut keine Bühne am 11.11. an der Uni-Mensa
Wie bereits im letzten Jahr wird es am 11.11. auch dieses Mal keine Bühne vor der Uni-Mensa geben. Stattdessen werden seitens der Stadt Köln mehrere Entlastungsflächen eingerichtet. Diese werden jedoch erst genutzt, wenn das Zülpicher Viertel ausgelastet sein sollte. Im Vorfeld wird es dort weder Musik noch Gastronomie geben. Zudem gibt es auf den Flächen kein Programm sowie keine festen Spielzeiten. Sobald das Kwartier Latäng wieder weniger voll ist, werden die Flächen nach und nach freigegeben. Wie in der Südstadt ist in diesem Bereich eine freiwillige Glasabgabe geplant.
Verschärfte Vorgaben für Veranstalter und Gastronomen
Noch schärfere Vorgaben gelten für die Gastronomen und Veranstalter und somit auch für die Feierwütigen jenseits der Sessionseröffnung. So dürfen vom 11. November 2021 ab 8:00 Uhr bis zum 14. November 2021 bis 8:00 Uhr lediglich geimpfte oder genesene Personen an Karnevalsveranstaltungen teilnehmen. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese im Freien oder in Innenräumen stattfinden. Dies gilt auch für Gaststätten, in denen Karneval gefeiert wird. Davon nicht betroffen ist der normale Restaurantbetrieb, der Maskenpflicht außerhalb des Sitzplatzes vorschreibt.
Selbstverständlich gibt es auch hier Ausnahmen: So sind Kinder von null bis sechs Jahren von der 2G-Regel ausgenommen. Kinder von sechs bis zwölf Jahren und drei Monaten könne nach Vorlage eines maximal 24 Stunden alten negativen PCR-Tests bzw. eines höchstens sechs Stunden alten negativen Antigenschnelltests teilnehmen. Dies gilt auch für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen dürfen. Sollte das Ordnungsamt bei Kontrollen Verstöße gegen die Allgemeinverfügung (hier zum Download) feststellen, drohen dem Verantwortlichen Konsequenzen. Auch eine temporäre Schließung des Betriebes ist hier nicht ausgeschlossen. Sollte dem Ordnungsamt bei Kontrollen in der Gastronomie auffallen, dass auch Personen Zutritt erhalten haben, die nicht immunisiert sind, drohen also empfindliche Strafen.
Gesundheitsdezernent Rau mahnt zur Vorsicht am 11.11.
Bei aller Vorsicht und allen Maßnahmen zum Schutz der feiernden Menschen, appelliert Kölns Gesundheitsdezernent Dr. Harald Rau an die Teilnehmer: “Trotz der großen Vorfreude auf den Sessionsstart und dem verständlichen Wunsch nach Normalität bitte ich zu bedenken, dass wir wissen, dass auch eine vollständige Impfung nicht hundertprozentig davor schützt, sich zu infizieren und auch zu erkranken. Jede und jeder sollte sich bewusst machen, dass man sich im Karnevalsgetümmel, insbesondere in Innenräumen, einem erhöhten Risiko aussetzt. Das gilt insbesondere für Menschen, für die etwa wegen ihres Alters oder aufgrund von Vorerkrankungen ein besonderes Risiko besteht, an Covid zu erkranken.”
Auch Land NRW mit Appell an Feiernde
Das Ministerium des Innern in NRW teilt mit: Der 11.11.2020 war ein stiller Tag in den Karnevalshochburgen – in diesem Jahr wird vielerorts wieder der Sessionsauftakt gefeiert. “Es ist aber immer noch ein Corona-Karneval und kein Karneval, wie wir ihn sonst kennen und gern wiederhätten”, so NRW-Innenminister Herbert Reul, der anlässlich des Starts in die fünfte Jahreszeit an die Jecken im Land appelliert: “Auch ich freue mich, dass wir dieses Jahr wieder ein bisschen feiern dürfen, aber wir müssen noch immer halblang machen. Die Pandemie ist noch nicht vorbei, im Gegenteil – die Infektionszahlen sind so hoch wie nie. Daher gilt der dringende Appell: Halten Sie sich an die Regeln, lassen Sie sich testen, bleiben Sie auf Abstand!”
Allein in Köln werden zur Sessionseröffnung am 11.11. mehrere zehntausend Besucher erwartet – das Feiern ist jedoch nur unter strengen Corona-Auflagen erlaubt, bei offiziellen Feierlichkeiten, in Kneipen und Sälen gilt die 2G-Regel: “Auch die Polizei wird kontrollieren, ob die Regeln eingehalten werden und bei Verstößen einschreiten”, so Reul. “Abstand und Anstand gehören dieses Jahr mehr denn je zur Kostümierung.”
In den vergangenen Wochen war die Polizei vor allem in Düsseldorf und Köln besonders gefordert. Auch an Halloween hatte es vermehrt Einsätze gegeben. Innenminister Reul sagt dazu: “Die Polizei wird Randalierer und Enthemmte auch am 11.11. genau im Blick haben – der Sessionsauftakt ist da keine Ausnahme. Ich wünsche mir, dass alle heil nach Hause gehen.”