Die Stadt Köln hat eine gemischte Bilanz zu Weiberfastnacht 2021 in der Domstadt gezogen. Die große Mehrheit der Kölner hat sich am Donnerstag, 11.02.2021, an die geltenden Corona-Regeln gehalten und auf ausgelassenes Feiern im Sinne des Infektionsschutzes verzichtet. Im Gegensatz zum ruhigen Verlauf des vergangenen Elften im Elften (11.11.2020) hatte der Ordnungsdienst der Stadt Köln aber deutlich mehr zu tun. Insgesamt kam es zu 102 Einsätzen, davon 80 Einsätze im Zeitraum ab 15 Uhr bis zum frühen Freitagmorgen am 12.02.2021.
Während die Lage an Weiberfastnacht 2021 in Köln bis 15:00 Uhr ruhig war und es kaum besondere Vorkommnisse gab, erreichten das Service-Telefon des Ordnungsdienstes (0221 – 221 320 00) ab 15:00 Uhr zahlreiche Hinweise, Beschwerden und Meldungen über Ansammlungen im öffentlichen Raum sowie über Lärmbeschwerden durch Partys im privaten Raum. Bei letzteren wurden insgesamt 40 Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen im privaten Raum (s. dazu auch die Allgemeinverfügung der Stadt Köln) festgestellt. Gegen 40 Personen wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Ihnen droht nun ein Bußgeld von je 250 Euro.
Demo auf dem Neumarkt
Gemeinsam mit der Kölner Polizei hat der Ordnungsdienst ab 15:00 Uhr eine angemeldete Demonstration auf dem Neumarkt begleitet. Dabei stellten die städtischen Einsatzkräfte sechs Verstöße gegen das Ansammlungs- und Kontaktverbot sowie vier Verstöße gegen die Maskenpflicht-Auflage der Versammlung fest. Im Rahmen der Demo wurden zwei teilnehmende Personen als sogenannte Reichsbürger identifiziert. Dies meldeten die Ordnungskräfte dem Staatsschutz der Polizei Köln.
Verbotene Karnevalsfeier im Blücherpark
Der Einsatzleitstelle des Ordnungsdienstes erhielt gegen 17:45 Uhr Kenntnis über eine Karnevalsparty mit mindestens 50 Teilnehmern im Blücherpark. Unterstützt durch die Kölner Polizei löste der Ordnungsdienst die Feier auf. Sie trafen rund 30 teils kostümierte Personen an. Gegen 29 Personen wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Ihnen droht jetzt ein Bußgeld von 250 Euro pro Person.
Die Veranstaltung wurde ersten Ermittlungen zufolge von einem Gewerbebetrieb durchgeführt. Einsatzkräfte fanden in dem Betrieb alkoholische Getränke sowie Speisen, die verkauft wurden. Auch eine Kasse entdeckten die Einsatzkräfte. Gegen die verantwortliche Person vor Ort wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen das Veranstaltungsverbot und wegen des Verstoßes gegen das Alkoholverkaufs-Verbot (s. dazu auch die Allgemeinverfügung der Stadt Köln) eingeleitet.
Autokino wird zum Hupkonzert
Mehrere Beschwerden erreichten den Ordnungsdienst kurz vor 19:00 Uhr wegen des Hupens von Besuchern bei einem Konzert in einem Autokino. Einsatzkräfte sprachen mit dem Verantwortlichen vor Ort. Dieser wies das Publikum auf die Auflage hin, dass nicht gehupt werden darf. Bei einer erneuten Kontrolle gegen 20:20 Uhr nutzten die Besucher nun die Lichthupe.
Bei der abschließenden Kontrolle gegen 22:00 Uhr wies der Veranstalter erneut per Leinwand darauf hin, dass nicht gehupt werden soll. Besucher hielten sich jedoch nicht an die Auflage. Ein entsprechender Bericht geht jetzt an die Fachabteilung für Sondernutzungen / Veranstaltungsservice, die mögliche Konsequenzen prüfen.
Weiberfastnacht-Partys werden zum teuren Spaß
Exemplarisch für Einsätze im privaten Raum an Weiberfastnacht 2021 seien hier folgende zwei Beispiele beschrieben. Kurz vor 21:00 Uhr wurde dem Ordnungsdienst Partylärm in einem Haus in der Rochusstraße im Kölner Stadtteil Ehrenfeld gemeldet. Einsatzkräfte trafen acht Personen aus vier verschiedenen Haushalten an. Diese Personen erwartet nun ein Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die Kontaktbeschränkungen im privaten Raum.
Gegen 22:30 Uhr wurde eine Party in der Deutzer Tempelstraße gemeldet. Bei Eintreffen des Ordnungsdienstes war laute Musik aus dem Haus hörbar. Drei Personen verließen eine Wohnung, unter ihren Jacken und Mänteln trugen die Personen Karnevalskostüme. Der Gastgeber öffnete den Einsatzkräften im Hasenkostüm samt Kölschglas in der Hand. Wie bereits oben geschrieben, erwartet diese angetroffenen Personen ein Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die Kontaktbeschränkungen im privaten Raum.
Prostitution in der Kölner Innenstadt
Kurz vor Mitternacht wurde der Ordnungsdienst auf mögliche Prostitution in einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus am Salierring in der Kölner Innenstadt hingewiesen. Bereits in der Vergangenheit hatte es diesbezüglich dort Feststellungen gegeben. Offenbar wird die Wohnung über eine Internetplattform vermietet. Die Kräfte mussten lautstark klopfen und klingeln.
In der Wohnung wurden drei Prostituierte und ein mutmaßlicher Freier mit mehr als 1.000 Euro Bargeld angetroffen. Keine der vier Personen war vor Ort gemeldet. Zusätzlich zum Verfahren wegen Prostitution werden gegen die vier Personen Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die Kontaktbeschränkungen im privaten Raum eingeleitet.
Übersicht: Verstöße an Weiberfastnacht 2021
- 6 x Verstoß in der Gastronomie (Außer-Haus-Verkauf)
- 1 x Verstoß Verzehrverbot 50 Meter
- 40 x Verstoß Kontakt- und Ansammlungsverbot öffentlicher Raum
- 40 x Verstoß Kontaktbeschränkung privater Raum
- 58 x Verstoß gegen Maskenpflicht
- 1 x Verstoß im Einzelhandel (Hygiene)
- 1 x Verstoß Alkoholverkaufsverbot
- 5 x Verstoß Alkoholkonsumverbot im öffentlichen Raum
- 11 x Verstoß Jugendschutz durch Minderjährige
- 1 x Verstoß Veranstaltungsverbot
- 10 x Verstoß Prostitution
- 3 x Strafanzeige wegen Beleidigung
- Mehrere Verwarngelder wegen Lärms bzw. Störung der Nachtruhe (ausgelöst durch die Partys, bei denen man mehrheitlich auch die Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen im privaten Raum festgestellte)
Kölns Oberbürgermeisterin dankt den Jecken
Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker dankte den Kölner, dass sie sich in der Mehrzahl an Weiberfastnacht nicht getroffen und gefeiert haben. Sie appelliert, auch in den kommenden Karnevalstagen darauf zu verzichten. “Das fällt schwer, aber wir müssen uns alle an die geltenden Regeln halten, damit wir die Zahl der Neuinfektionen senken”, so Reker.
Mit Blick auf einzelne private Partys, die dem Ordnungsdienst gemeldet wurden, stellt die Oberbürgermeisterin fest: “Wir alle üben uns nun seit einem Jahr in Verzicht und die Auswirkungen für viele Bereiche – Einzelhandel, Veranstaltungsbranche, Gastronomie, Kultur – sind verheerend. Daher habe ich kein Verständnis für diejenigen, die in egoistischer Weise trotz Verbots und aller Appelle an die Vernunft private Feiern organisieren und sich treffen, als würde sie das alles nichts angehen. Das ist unsolidarisch und damit inakzeptabel. Jeder einzelne von ihnen trägt dazu bei, dass wir alle länger warten müssen, bis wir die Regeln lockern können.”
Oberbürgermeisterin Henriette Reker appelliert: “Noch ist die Zahl der Neuinfektionen zu hoch, aber der Trend ist nach wie vor positiv. Ich rufe die Kölner auf, ihren Beitrag zu leisten, die Inzidenzzahl deutlich zu senken. Dazu gehört auch, dass wir in diesen Tagen nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstands schunkeln.”