In den vergangenen Wochen waren wiederholt nachträgliche Korrekturen der Kölner Inzidenzzahl notwendig. Gesundheitsdezernent Dr. Harald Rau nennt dafür mehrere Gründe: “Gleich zweimal gab es ein Problem beim Datentransfer zwischen Gesundheitsamt, Landeszentrum für Gesundheit (LZG) und Robert-Koch-Institut (RKI). Das Gesundheitsamt schickt täglich abends gegen 17 Uhr die Corona-Fälle eines Tages in einer Datei an das LZG. Dort wurde festgestellt, dass eine Fall-Identifikationsnummer vom System doppelt vergeben wurde und durch diesen Fehler die gesamte Datei mit mehreren hundert Indexfällen nicht ausgelesen werden konnte. Die Datei musste repariert und die Fallzahlen nachträglich erfasst werden. Ein solcher Fehler wirkt sich bei hohen Fallzahlen erheblich auf die Inzidenz aus, die, nachdem nach und nach alle Fälle manuell nacherfasst worden waren, nachträglich korrigiert werden musste. Durch ein zeitnahes Update der RKI-Software sollen künftig solche Fehler vermieden werden.”
Hinzu kommt laut Rau, dass das Kölner Gesundheitsamt in den vergangenen Wochen durch die hohe Zahl von Neuinfektionen nicht alle positiven Befunde tagesaktuell erfassen konnte. "Es gab zuletzt einen zeitlichen Verzug bei der Bearbeitung der Neuinfektionen von einigen Tagen. Auch die Labore waren und sind weiterhin so ausgelastet, dass sie positive Ergebnisse nicht wie gewohnt am Testtag oder spätestens am Folgetag an das Gesundheitsamt übermitteln können."
Zuversicht über zuverlässigere Kölner Daten
Rau zeigt sich zuversichtlich, dass es durch den Einsatz von mehr Personal und Prozessoptimierungen im Gesundheitsamt ab sofort wieder gelingt, positive Befunde innerhalb eines Tages zu erfassen.
"Zum einen hat dann die Inzidenzzahl wieder eine größere Aussagekraft, zum anderen – und das ist mir viel wichtiger – ist es dann wieder möglich, Index- und Kontaktpersonen zeitnah zu kontaktieren. Neben dem Impfen ist das Unterbrechen von Infektionsketten unsere einzige Chance, die Ausbreitung des Virus einzudämmen," so Rau.
Der Kölner Gesundheitsdezernent weist darauf hin, dass die Corona-Test- und Quarantäneverordnung des Landes NRW regelt, dass sich auch ohne Quarantäneverfügung des Gesundheitsamtes jeder, der von seinem positiven Testergebnis erfährt (beispielsweise vom Labor oder nach einem Selbsttest) unverzüglich in häusliche Quarantäne begeben muss. Außerdem sind positiv getestete Personen gehalten, unverzüglich alle Personen zu unterrichten, zu denen in den letzten vier Tagen vor der Durchführung des Tests oder seit Durchführung des Tests ein enger persönlicher Kontakt bestand.