Wenn Köln von irgendetwas zu wenig hat, dann sind es Stellplätze. Das erfährt so ziemlich jeder, der häufig mit dem Auto in der Stadt unterwegs ist. Und wenn man dann nach gefühlt einer Ewigkeit einen Stellplatz gefunden hat, ärgert man sich über den teils extrem hohen Preis. Wer weder Lust noch Zeit hat, sich auf die langwierige und anstrengende Suche nach einem Stellplatz zu machen, weicht dann gerne auf eines der Kölner Parkhäuser aus. Hier gibt es allerdings einige Dinge zu beachten.
Verkehrsregeln im Parkhaus
Bereits bei der Einfahrt in ein Parkhaus werden die Nutzer in der Regel durch ein entsprechendes Schild darauf aufmerksam gemacht, dass innerhalb des Areals die Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt. Doch auch, wenn ein solches Hinweisschild fehlt, gilt hier grundsätzlich die StVO. Ausnahmen bilden lediglich Bereiche, die nicht öffentlich zugänglich sind.
Vor allem der erste Paragraf der StVO ist im gesamten Bereich zu beachten. Dieser besagt nämlich, dass eine ständige Vorsicht sowie gegenseitige Rücksicht bei der Teilnahme am Straßenverkehr nötig sind. Das bedeutet, dass Fahrzeuge auf dem Areal nur sehr langsam fahren dürfen. Hier gilt eine Maximalgeschwindigkeit von zehn Kilometer pro Stunde als angemessen.
Zudem muss jederzeit auf andere Verkehrsteilnehmer geachtet werden. Das gilt für Fußgänger und andere Fahrzeuge gleichermaßen. Die “Rechts vor Links”-Regel gilt dabei ausschließlich auf Spuren, die straßenähnlich ausfallen. Falls einem die genauen Regeln der StVO nicht mehr geläufig sein sollten, empfiehlt sich ein Besuch der Fahrschule in Köln.
Was es sonst noch zu beachten gibt
Auch Parkhäuser sind in Köln oft nicht wirklich günstig. Das sollte man im Auge behalten. Zudem sind einige bereits über 40 Jahre alt. Daher sind sie auf die Abmessungen moderner Automobile oft nicht ausgelegt. Höhe und vor allem die Breite der Einfahrten sind dann teils sehr knapp bemessen. Und auch die Stellplätze an sich sind häufig sehr schmal. Autofahrer, die nicht ganz so sicher beim Einparken sind, brauchen da gerne mal Hilfe.
Die Maße, insbesondere die Höhe, sind teilweise ausgeschildert und man sollte sie tunlichst beachten. Nur so lassen sich nicht nur Schäden am Wagen, sondern auch am Parkhaus vermeiden. Dies gilt insbesondere für diejenigen, die einen Dachgepäckträger installiert haben, mit einem Wohnmobil oder einem Transporter unterwegs sind.
Für die Orientierung sind zumeist Markierungen auf dem Boden vorhanden. Aber auch Schilder weisen auf Ein- und Ausfahrt, die Art der Stellplätze (wie z.B. spezielle Plätze für Frauen) usw. hin. Stellt man seinen Wagen dann auf dem ausgesuchten Platz ab, sollte man dies natürlich so tun, dass er kein Hindernis für andere Autos darstellt.
Carsharing-Fahrzeuge
Viele Kölner nutzen mittlerweile Carsharing, das heißt, sie mieten ein Auto eines entsprechenden Anbieters nur für eine gewisse Zeit. Diese Automobile dürfen in einem Parkhaus nur auf vom entsprechenden Carsharing-Anbieter oder einem Partner speziell dafür ausgeschilderte Flächen abgestellt werden. Das könnte allerdings zum Problem werden, wenn man nicht nur temporär vor Ort ist, sondern das Auto hier anmieten oder abstellen möchte. Denn der Mobilfunkempfang lässt meist zu wünschen übrig oder ist gar nicht vorhanden. Unter Umständen kann es so nämlich zu Schwierigkeiten bei der Anmietung oder der Beendigung der Miete oder bei der Verfügbarkeitsanzeige kommen.