Aktualisiert am 16.03.2020 um 16:00 Uhr: In einer Kabinettsitzung hat die Landesregierung NRW am Sonntag, 15. März 2020, weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus beschlossen. Neben den bereits geltenenden Maßnahmen, wie Schul- und Kita-Schließungen, werden die Enschränkungen nun nochmals verschärft, was einem Shut-Down nahe kommt. So sind durch den neuen Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales nahezu alle Freizeit-, Sport-, Unterhaltungs- und Bildungsangebote in NRW verboten. Damit möchte man den aktuell steigenden Fallzahlen in NRW entgegenwirken.
Bereits ab Montag, 16.03.2020 müssen in NRW “Amüsierbetriebe” wie z.B. Bars, Clubs, Diskos, Spielhallen, Bordelle, Theater, Kinos oder Museen schließen. In einigen Städten wie z.B. in Köln wurde dies bereits am Wochenende unabhängig von der NRW-Landesregierung beschlossen.
Ab Dienstag, 17.03.2020 jedoch ist im Bundesland NRW zusätzlich auch der Betrieb von Fitness-Studios, Schwimm- und Spaßbädern sowie Saunen komplett untersagt. Ebenso sind Zusammenkünfte in Sportvereinen oder sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen verboten. Das schließt grundsätzlich auch Verbote für Versammlungen unter freiem Himmel wie Demonstrationen ein, heißt es in dem neuen Erlass weiter. Diese könnten nur bei einer individuellen genauen Prüfung auf ihre Notwendigkeit genehmigt werden.
Auch Angebote in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich werden nicht mehr gestattet.
Einkaufen nur noch zur Deckung des dringenden Bedarfs
Der Zugang zu Einkaufszentren, Einrichtungshäusern, Shopping-Malls oder Factory-Outlets ist nur noch zur Deckung des dringenden Bedarfs und unter strengen Auflagen erlaubt. Damit möchte man nicht zuletzt auch vermeiden, dass sich Schüler nach den Schulschließungen in NRW wegen des Coronavirus ab Montag, 16.03.2020 hier in größeren Gruppen versammeln.
Damit die Versorgung mit Lebensmitteln, Bargeld, Bekleidung, Medikamenten und Dingen des täglichen Bedarfs für die Bevölkerung in NRW sichergestellt ist, bleiben, Banken, Einzelhandelsbetriebe, insbesondere für Lebens- und Futtermittel, Apotheken und Drogerien geöffnet. Bibliotheken, Restaurants, Gaststätten und Hotels werden an strenge Auflagen gebunden, die eine Verbreitung des Coronavirus verhindern sollen. Die Schließungen und Auflagen sollen unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft oder von den Eigentumsverhältnissen gelten.
Mindestabstand muss eingehalten werden
UPDATE 16.03.2020: Die NRW-Landesregierung hat am Montag, 16.03.2020 ihre Einschränkungen und Maßahmen insbesondere für Restaurants, Hotels sowie Bibliotheken konkretisiert. So gilt ein Mindestabstand von zwei Metern zwischen den Tischen einzuhalten, zudem müssen die Hygieneregeln ausgehängt werden. Außerdem müssen die Besucher ihre Kontaktdaten hinterlassen, so NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.
Spielplätze sollen is dato nicht geschlossen werden. Der Gesundheitsminister sagte, dass man dies Kindern z. B. in kleinen Wohnungen nicht antun kann. Dies wäre auf engem Raum eine Situation, die keiner verantworten könne oder zumutbar wäre. Man geht davon aus, dass Eltern auch auf Spielplätzen darauf achten, dass sich keine großen Gruppen bilden.
Shut-Down ist wegen Coronavirus laut NRW-Regierung notwendig
Die Regelungen sollen zunächst bis zum 19. April 2020 gelten, analog zu den bereits verfügten Schließungen von Schulen und Kindertageseinrichtungen. Danach soll auf der Grundlage einer aktuellen Lage-Einschätzung des Robert-Koch-Instituts (RKI) über das weitere Vorgehen entschieden werden.
NRW-Ministerpräsident Armin Laschet erklärt dazu: “Wir müssen in dieser ernsten Lage die notwendige Versorgung in vollem Umfang sicherstellen. Aber alle Freizeitaktivitäten und nicht unbedingt notwendige soziale Kontakte müssen unverzüglich vermieden werden. So sehr das für viele Menschen ein Opfer und eine Einschränkung bedeutet, so wichtig ist es jetzt, besonnen, aber auch entschlossen unser Leben zu entschleunigen.”
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Aktualisiert am 18.03.2020