Um die Privatsphäre und die Daten der Bürger zu schützen, hat die Europäische Union (EU) die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf den Weg gebracht, welche nun am 25.05.2018 in Kraft treten wird. Auch das soziale Netzwerk Facebook muss deswegen einige Regelungen anpassen. Die Experten von ARAG geben hier bei CityNEWS einen Überblick.
Die Gesichtserkennung kommt zurück – aber nur mit Zustimmung!
Mit dem endgültigen Greifen der DSGVO am 25. Mai 2018 wird Facebook auch in Europa nach Jahren die Gesichtserkennungs-Funktion zurückbringen. Hierbei können Fotos des Nutzers automatisch markiert werden. Facebook hatte die Gesichtserkennung in Europa zunächst im Sommer 2011 freigeschaltet, stieß dabei aber auf den Widerstand europäischer Datenschützer. Deshalb stoppte der Konzern diese Funktion und verpflichtete sich im Herbst 2012, die dabei erzeugten Daten wieder zu löschen.
Jetzt soll die Gesichtserkennung erst nach ausdrücklicher Zustimmung der Nutzer wieder eingeschaltet werden. Dass die Erkennungssoftware zurückkommen soll, hatte Facebook bereits im März angekündigt. Als Vorteil für die Nutzer führt Facebook an, dass der User benachrichtigt werden kann, wenn jemand ohne das Wissen des Bildeigentümers ein Foto bei Facebook einstellt. Für Nutzer unter 18 Jahren bleibt die Gesichtserkennung grundsätzlich deaktiviert.
Eltern müssen Facebook-Einstellungen ihrer Kinder prüfen!
Facebook wird Eltern von Nutzern im Alter unter 16 Jahren mitentscheiden lassen, ob die Teenager in dem Netzwerk Informationen wie Religionszugehörigkeit oder politische Ansichten preisgeben dürfen. Die Eltern werden auch absegnen können, ob die Jugendlichen personalisierte Werbung auf Basis von Daten anderer Unternehmen angezeigt bekommen und ob sie angeben, an Personen welchen Geschlechts diese interessiert sind. Das Mindestalter für die Nutzung von Facebook bleibt bei 13 Jahren.
Facebook betont zugleich, dass die DSGVO nicht vorschreibe, das Alter der Nutzer zu überprüfen. Der Social Media Riese werde aber wie gefordert “angemessene” Anstrengungen unternehmen, um die nötige Zustimmung der Eltern zu verifizieren. Die Teenager können dafür nach ihren Eltern bei Facebook suchen, damit das Online-Netzwerk ihnen eine Anfrage zur Bestätigung der Profil-Einstellungen schicken kann. Alternativ können die Jugendlichen auch eine E-Mail-Adresse der Eltern angeben. Facebook sehe damit seine Verpflichtungen ausreichend erfüllt.
Trotz allem können auch nach bisheriger Praxis Nutzer aufgefordert werden, ihr Alter nachzuweisen, wenn Facebook Hinweise bekommt, dass der User jünger als 13 Jahre ist. Im Jahresverlauf will das Online-Netzwerk zudem weltweit eine speziell an Teenager gerichtete Seite mit Datenschutz-Informationen verfügbar machen.
Mehr Daten für noch mehr Werbung?
In den vergangenen Wochen hatte Facebook mit Umsetzung der DSGVO bereits die Verwaltung und das Herunterladen von Daten vereinfacht. Jetzt wurde zudem angekündigt, dass die Nutzer ausdrücklich gefragt werden, ob auf Basis von Daten anderer Firmen für Werbung personalisiert werden soll. Außerdem sollen die User explizit gefragt werden, ob sie in ihrem Facebook-Profil weiterhin Angaben zu politischen Ansichten, Religionszugehörigkeit oder Beziehungsstatus machen wollen.
Nur ein kleiner Schritt in die richtige Richtung, finden die Experten von ARAG. Insbesondere, da der Datenschutz bei Facebook gerade im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit durch den Skandal um den Abfluss der Informationen von Dutzenden Millionen Nutzern an Cambridge Analytica steht.