Aktualisiert am 11.01.2022: Bei einer routinemäßigen Überprüfung der mobilen Impfangebote gegen das Coronavirus in Köln, die im Auftrag der Stadt Köln von verschiedenen Dienstleistern erbracht werden, hat die Berufsfeuerwehr am Donnerstag, 6. Januar 2022, festgestellt, dass zwei Dienstleister vom 26. Dezember 2021 bis 5. Januar 2022 in bis zu 2.000 Fällen Impfstoff verabreicht haben, der, nachdem er am 26. Dezember 2021 abgelaufen war, bis zum 5. Januar 2022 weiter verimpft wurde.
Bei folgenden Impfaktionen wurde der abgelaufene Corona-Impfstoff verabreicht:
- 27. Dezember 2021 auf dem Pariser Patz in Chorweiler und in der Dreikönigenstraße im Severinsviertel
- 28. Dezember 2021 in der Melchiorstraße im Agnesviertel und auf dem Mathiaskirchplatz in Bayenthal
- 29. Dezember 2021 auf der St. Tönnis-Straße in Worringen und auf der Aachener Straße in Lindenthal
- 30. Dezember 2021 im Kuckucksweg in Ehrenfeld und auf der Goethestraße in Weiden
- 2. Januar 2022 in der Montessoristraße in Pesch und im Airbus Zero G am Flughafen Köln/Bonn
- 3. Januar 2022 in der Kalker Hauptstraße in Kalk und am Pariser Platz in Chorweiler
- 4. Januar 2022 auf dem Neusser Wall in der Innenstadt und am RheinEnergieStadion
- 5. Januar 2022 auf dem Neusser Platz im Agnesviertel und in der Brühler Straße in Rodenkirchen
- 6. Januar 2022 auf der Aachener Straße in Lindenthal und am RheinEnergieStadion
Wie kam es zu den Vorfällen in Köln?
Dabei wurde ausschließlich eine Charge des Impfstoffes Moderna verimpft. Mitarbeiter der Dienstleister ist bei Einlagerung des Impfstoffs entgangen, dass im Übergabeprotokoll stand, dass der Impfstoff am 26. Dezember 2021 ablaufen wird, da er zur Verimpfung aufgetaut worden war. Das auf den Impfampullen aufgedruckte Haltbarkeitsdatum der Charge lag im Juni 2022, gilt aber nur für den gefrorenen Zustand des Impfstoffs.
Dr. Volker Ruster, stellvertretender Leiter der Berufsfeuerwehr, beschreibt den Prozess: “Die Dienstleister holen den Impfstoff für die mobilen Impfungen zweimal wöchentlich im Gesundheitsamt oder im Impfzentrum in der LANXESS arena ab. Dort wird der Impfstoff mit einem Übergabeprotokoll übergeben, auf dem unter anderem die Chargennummer und das Ablaufdatum dokumentiert sind. Der Impfstoff wird dann vor Ort unter ärztlicher Aufsicht rekonstituiert und verimpft.”
Im Dezember 2021 wurde auch bei den mobilen Impfungen wegen der gesunkenen Nachfrage weniger Impfstoff verabreicht als früher, weshalb die Impfstoffe nicht mehr vollständig – so wie zuvor – verimpft wurden und daher eingelagert werden mussten. Dies hatte zur Folge, dass eingelagerter Impfstoff noch über das Ablaufdatum hinaus vorhanden war. Es gab dazu zwar einen expliziten Kontrollhinweis, der aber nicht bei allen Dienstleistern umgesetzt wurde.
Stadt Köln geht von keiner gesundheitsschädlichen Gefahr aus
Nach Bekanntwerden hat die Berufsfeuerwehr Köln sofort veranlasst, dass die Dienstleister gemeinsam mit der Berufsfeuerwehr noch einmal alle Prozesse qualitätssichernd überprüfen. Die stattfindenden Kinder-Zweit-Impfungen werden unter Aufsicht der Feuerwehr mit anderen Dienstleistern durchgeführt. Die Impfungen werden in Gänze erst dann wieder aufgenommen, wenn der Sachverhalt vollständig geklärt, die bestehenden Prozesse überprüft und gegebenenfalls weitere Kontrollmechanismus etabliert wurden. Die noch vorhandenen aufgetauten Impfstoffe wurden vollständig verworfen.
UPDATE 10.01.2022: Nachdem die Stadt Köln am 6. Januar 2022 Kenntnis davon erlangt hatte, dass bei mobilen Impfungen abgelaufener Impfstoff verimpft worden war, wandte sie sich unverzüglich an das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), um das weitere Vorgehen abzustimmen. Nun liegt eine Stellungnahme des Paul-Ehrlich-Institutes vor. Danach kann das PEI nicht ausschließen, dass “bei Impfstoff, der abweichend von den vorgeschriebenen Lagerbedingungen aufbewahrt wurde, gewisse Einbußen hinsichtlich der Wirksamkeit auftreten können. Allerdings gehen wir nicht von einem Komplettverlust des Wirkstoffs aus.”
Das PEI empfiehlt in den Fällen von Impfungen mit verfallenem Impfstoff: “Bei den Erstgeimpften sollte die Zweitimpfung wie empfohlen mit der korrekten Dosis erfolgen, weil hier eine aufgrund inkorrekter Lagerung reduzierte Dosis durch die Zweitimpfung wahrscheinlich ausgeglichen würde. Die mit dem falsch gelagerten Impfstoff Zweitgeimpften sollten tatsächlich nach drei Monaten durch Drittimpfung geboostert werden. Bei den mit falsch gelagertem Impfstoff geboosterten Personen sollte ebenfalls eine weitere Boosterung frühestens vier Wochen und spätestens drei Monate nach letzter (falscher) Drittimpfung erfolgen. Der Impfarzt sollte seinerseits eine Abwägung der individuellen Nutzen-Risikosituation vornehmen.”
Die Stadt Köln wird die Betroffenen zeitnah anschreiben und ihnen ein kurzfristiges Impfangebot mit den jeweils empfohlenen Zeitfenstern machen.