Hausbesitzer aufgepasst: Ohne Rauchmelder kann es schnell teuer werden, denn in allen Bundesländern (bis auf wenige Ausnahmen) ist jetzt bei Wohnräumen der Einbau von Rauchmeldern Pflicht. Verantwortlich für den Einbau sind die jeweiligen Eigentümer – auch bei ihren Mietern.
In 13 Bundesländern besteht nun Rauchmelder-Pflicht
Eigentümern von Wohnimmobilien ohne Rauchmelder drohen künftig empfindliche Geldstrafen. Meldet ein Mieter der Bauaufsicht, dass sich in seiner Wohnung kein Rauchmelder befindet, können beispielsweise Vermieter in Niedersachsen mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 50.000 Euro bestraft werden. In Bremen sind es immerhin schon einige Hundert Euro.
In 13 von 16 Bundesländern wurde die Rauchmelder-Pflicht eingeführt. Einzige Ausnahmen:
- Berlin
- Brandenburg
- Sachsen
Eine flächendeckende Kontrolle soll es allerdings nicht geben, da es dafür an rechtlicher Handhabe und auch an personellen Kapazitäten fehle. Bis zum Jahresende 2015 müssen alle Privathaushalte mit entsprechenden Rauchmeldern ausgestattet sein. Für das Gewerbe hingegen gibt es schon lange spezielle Brandschutzauflagen. So muss jeder Betrieb, der mindestens einen Mitarbeiter beschäftigt, eine ganze Reihe an Auflagen einhalten. Dabei gelten für ein Büro natürlich ganz andere Vorschriften als beispielsweise für einen Lackierbetrieb.
Diese Auflagen können sein:
- Rauchmelder
- Feuerlöscher
- gekennzeichnete Fluchtwege
- und noch andere Brandschutzmaßnahmen wie zum Beispiel das Feuerschutztor
Bis zu fünf Jahre Haft drohen
Dem Eigentümer drohen bei einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung Haftstrafen bis zu fünf Jahren. Vorrausetzung für die Verurteilung ist, dass nachgewiesen wird, dass ein Rauchmelder den Tod hätte verhindern können.
Gemäß des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft sterben jährlich bis zu 500 Menschen bei Wohnungsbränden. Vor allem nachts ist ein unbemerktes Feuer heimtückisch, denn die Opfer ersticken dabei meistens im Schlaf. Die neue Vorschrift gilt deshalb für selbst genutzte Wohnungen wie auch für Mietwohnungen. Dem neuen Gesetz zur Rauchmelder-Pflicht liegt zudem die Anwendungsnorm DIN 14676 für Rauchmelder zugrunde.
Durchsetzung unterscheidet sich nach Bundesland
In den folgenden Bundesländern müssen die Rauchmelder in Neu- sowie Altbauten installiert sein:
- Baden-Württemberg
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Rheinland-Pfalz
- Schleswig-Holstein
Nur für Neubauten gilt die Einbaupflicht in:
- Bayern
- Bremen
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Saarland
- Sachsen-Anhalt
- Thüringen
Es allerdings damit zu rechnen, dass hier demnächst eine Nachbesserung erfolgt und die Nachrüstung auch in Altbauten verlangt wird.