Der Bundesrat machte in der letzten Sitzung vor der Bundestagswahl den Weg für eine Reihe von Neuregelungen im Zusammenhang mit Verkehrsverstößen für Autofahrer frei. Vom Handy am Steuer, über blockierte Rettungsgassen bis hin zu illegalen Rennen. Zum Teil werden drohende Bußgeld-Strafen nun drastisch erhöht. Ganz rücksichtslosen Rasern droht dann sogar Gefängnis. Die Rechtsexperten von ARAG erläutern hier die wichtigsten Änderungen und CityNEWS zeigt Ihnen mit dem kostenlosen Bußgeld-Rechner was welches Vergehen nun kostet!
Handy am Steuer
Kaum eine Ordnungswidrigkeit wird so häufig begangen wie das Hantieren mit dem Smartphone am Steuer. Da kaum anzunehmen ist, dass ein Autofahrer aus Versehen mit seiner Familie telefoniert oder ohne es zu merken eine WhatsApp vom Chef liest, kann in aller Regel von vorsätzlichem Verhalten ausgegangen werden. Fazit: Das seit langem bestehende Handy-Verbot wird von vielen Autofahrern nicht ernst genommen. Darum wird es jetzt deutlich verschärft!
Für Verstöße werden demnach 100 Euro statt bisher 60 Euro fällig, weiterhin verbunden mit einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei. Im schlimmsten Fall bei einer zusätzlichen Sachbeschädigung drohen 200 Euro, zwei Punkte sowie ein Monat Fahrverbot. Werden Fahrradfahrer mit Handy in der Hand oder am Ohr ertappt, müssen sie satte 55 Euro statt bisher 25 Euro zahlen. Das Gesetz schloss bisher nur Mobil- und Autotelefone ein. Laut ARAG Experten wird es nun auch auf Geräte wie Tablets und Laptops erweitert. Es gilt also: Augen auf die Straße und nicht auf Handy oder Computer!
Behinderung von Rettungskräften als Autofahrer
Unfälle mit Schwerstverletzten und leider immer wieder auch mit Toten haben in der Vergangenheit gezeigt, wie wichtig das Bilden von Rettungsgassen ist. Die Bußgelder für blockierte Rettungsgassen werden darum jetzt deutlich erhöht.
Wer bei stockendem Verkehr – etwa auf einer Autobahn – keine entsprechende Notgasse für Rettungsdienste und Einsatzfahrzeuge bildet, muss statt bisher nur 20 Euro künftig mindestens (!) 200 Euro blechen. Dazu bekommt man zwei Punkte im Fahreignungsregister. Im schwersten Fall werden nach einer neu eingeführten Regelung bis zu 320 Euro verbunden mit einem Monat Fahrverbot fällig.
Der Bundesrat hat außerdem die Bußgelder für Verstöße gegen die Pflicht, bei Blaulicht oder Einsatzhorn sofort freie Bahn zu schaffen, angehoben. Demnach sollen generell mindestens 240 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot drohen, wenn Autofahrer Einsatzwagen mit Sondersignalen (also Blaulicht und Martinshorn) ignorieren – auch unabhängig von einer Rettungsgasse. Neu ist, dass auch hier im schwersten Fall bis zu 320 Euro und 1 Monat Fahrverbot plus 2 Punkte im Fahreignungsregister fällig werden.
Illegale Autorennen
Wahnwitzige Rennen auf Autobahnen, Landstraßen und in Städten bringen immer wieder Menschen in Gefahr und endeten auch bereits mit tötlichen Ausgang. Im März diesen Jahres hatte das Landgericht Berlin bundesweit erstmalig zwei Raser des Mordes schuldig gesprochen. Bei ihrem Rennen starb ein 69-Jähriger. Nun hat der Gesetzgeber den illegalen Autorennen den Kampf angesagt.
Wer solche illegale Rennen veranstaltet oder daran teilnimmt, muss künftig mit bis zu zehn Jahren Haft rechnen, wenn dabei jemand schwer verletzt oder getötet wird. Aber auch wenn niemand zu Schaden kommt, drohen den rücksichtslosen Rasern bis zu zwei Jahre Haft. Dafür wird ein neuer Straftatbestand im Strafgesetzbuch eingeführt. Bisher wird die Teilnahme an solchen Rennen als Ordnungswidrigkeit mit 400 Euro und einem Monat Fahrverbot geahndet. Bestraft wird künftig schon allein nur der Versuch, ein Rennen zu organisieren oder teilzunehmen. Die Fahrzeuge von Verdächtigen können eingezogen werden. Erfasst werden nun auch Fahrer, die unabhängig von solchen Rennen “grob verkehrswidrig und rücksichtslos” rasen.