Am Donnerstag, 11.02.2021, beginnt für die jecke Kölner eigentlich die schönste Zeit des Jahres: der Straßenkarneval. Durch die aktuelle Corona-Lage in der Domstadt ist jedoch alles anders. Die Veranstaltungen sind abgesagt oder finden online als Livestream statt, die Kneipen, Bars und Diskotheken sind geschlossen und in den Veedeln finden keine Karnevalszüge statt. Von Weiberfastnacht bis Aschermittwoch gelten beim Karneval in Köln zahlreiche Regeln und Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus. CityNEWS gibt hier eine Übersicht, was zum Karneval in Köln zu beachten ist.
Die Stadt Köln weist daraufhin, dass die Mitarbeiter des Ordnungsdienstes die beschlossenen Maßnahmen kontrollieren und Verstöße gegen die bereits bestehenden Corona-Regelungen in Köln ahnden wird. Dies gilt speziell für den Zeitraum der tollen Tage in der Rheinmetropole vom 11.02. bis 17.02.2021. Neben den in NRW landesweit geltenden Corona-Maßnahmen wurden in Köln – vor allem wegen der anstehenden Karnevalstage – folgende erweiterten Maßnahmen beschlossen. Diese gelten, wie erwähnt, zusätzlich zu den bestehenden Regelungen, wie Schutzmasken-Pflicht usw.
Glasverbot an Karneval in der Kölner Altstadt und Zülpicher Viertel
An den Zugängen zur Kölner Altstadt und zum Zülpicher Viertel wird ab Donnerstag, 11.02.2021, ein externer Dienstleister das geltende Glasverbot überwachen.
Alkoholverbot an allen Karnevalstagen in Köln
Der Krisenstab hat für alle Karnevalstage ein Alkoholverbot beschlossen. Vom 11.02.2021 (Weiberfastnacht), 6 Uhr, bis 17.02.2021 (Aschermittwoch), 6 Uhr, ist es im gesamten Kölner Stadtgebiet verboten, im öffentlichen Raum alkoholische Getränke zu konsumieren.
Am 11.02.2021 (Weiberfastnacht) gilt ganztägig, am 12.02.2021 (Karnevalsfreitag), am 13.02.2021 (Karnevalssamstag) und am 15.02.2021 (Rosenmontag) jeweils ab 14 Uhr an folgenden Orten ein Abgabeverbot für alkoholische Getränke:
- Kölner Altstadt
- Stadtgarten und Umgebung
- Brüsseler Platz und Umgebungsstraßen
- Schaafenstraße und Umgebung
- Zülpicher Viertel
- Rheinboulevard
- Rheinpromenade rechtsrheinisch
Auch wenn dieses Jahr keine offiziellen Veranstaltungen zum Karneval in Köln stattfinden und die Gastronomie geschlossen ist, muss damit gerechnet werden, dass die Jecken vor allem im Bereich der bekannten Hotspots versuchen, zu feiern. Ziel des Alkoholkonsum- und Alkoholabgabe-Verbots ist es, Ansammlungen von Personen im Kölner Stadtgebiet zu verhindern oder wieder zu zerstreuen, bei denen aufgrund einer Alkoholisierung die Gefahr besteht, dass die Hemmschwelle sinkt, die nach der Coronaschutz-Verordnung des Landes NRW weiterhin zu befolgenden Regeln einzuhalten.
Karneval mit Corona-Kontaktbeschränkungen
Die Stadt Köln appelliert erneut an alle Kölner, sich an die geltenden Corona-Regeln zu halten. Die in der Coronaschutz-Verordnung enthaltene Regelung zur Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum hat die Stadt Köln per Allgemeinverfügung auch auf den privaten Raum übertragen. Seit Samstag, 06.02.2021, gilt auch dort: Maximal 1 Haushalt plus 1 weitere Person sind erlaubt. Begleitende Kinder sind von dieser Regelung ausgenommen.
Bis einschließlich Montag, 08.02.2021, hat der Kölner Ordnungsdienst diesbezüglich bereits 18 Verstöße festgestellt. Gegen 61 Personen werden Bußgeldverfahren eingeleitet. Ihnen droht nun ein Bußgeld von 250 Euro pro Person.
Dort, wo ausnahmsweise im Berufsleben oder wegen ausnahmsweise zulässiger Versammlungen mehr als 10 Personen zusammentreffen können, wird von der Stadt Köln empfohlen, dass diese Zusammenkünfte auf 5 Personen begrenzt werden und dass, wenn mehr als 5 Personen teilnehmen sollen, ein Schnelltest durchgeführt wird.