Der Herbst ist endgültig angekommen und der November klopft schon langsam an die Tür. Und damit rücken auch die sogenannten “Stillen Feiertage” immer näher. Wann welche Regeln eingehalten werden müssen, hat CityNEWS nachfolgend zusammengefasst.
An den drei “Stillen Feiertagen” im November sind die besonderen Regelungen des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage des Landes Nordrhein-Westfalen, zu beachten. Im Einzelnen betrifft dies folgende Termine:
- Allerheiligen – Mittwoch, 1. November 2023
- Volkstrauertag – Sonntag, 19. November 2023
- Totensonntag – Sonntag, 26. November 2023
Was an Allerheiligen und Totensonntag zu beachten ist
Das Feiertagsgesetz NRWs gibt genau vor, was an diesen Tagen gestattet bzw. nicht gestattet ist. So ist es sowohl an Allerheiligen als auch am Totensonntag zwischen 5 Uhr morgens und 18 Uhr abends nicht erlaubt, gewerbliche Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen oder auch Briefmarkentauschbörsen zu veranstalten. Dies schließt auch gewerbliche Tausch- oder Züchterausstellungen ein. Auch Sport-Events bzw. ähnliche Veranstaltungen, Pferderennen und Pferdeleistungsschauen sind dabei eingeschlossen. Für Zirkusvorstellungen, Volksfeste sowie der Betrieb von Freizeitanlagen gilt das Verbot ebenso, sofern dort tänzerische oder artistische Aufführungen stattfinden.
Keinerlei Unterhaltungsveranstaltungen am Volkstrauertag gestattet
Am Volkstrauertag dürfen hingegen von 5 Uhr morgens bis 13 Uhr mittags weder Märkte noch gewerbliche Ausstellungen sowie Sportveranstaltungen und Volksfeste nicht stattfinden. Und auch der Betrieb von Spielhallen, Wettannahmebüros und Ähnliches ist nicht erlaubt.
Zudem sind von 5 Uhr morgens bis 18 Uhr abends alle musikalischen und unterhaltenden Aufführungen und Events, wie beispielsweise in Gaststätten und deren Nebenräumen verboten. Das gilt auch für Diskotheken. Ebenso gelten die Regeln des Gesetzes für sämtliche weiteren öffentlichen Unterhaltungsveranstaltungen. Dazu zählen zum Beispiel auch Stadtführungen mit unterhaltendem Charakter, dazu alle Theater- und Musikaufführungen. Weiterhin gilt dies auch für Opern, Operetten und Musicals sowie für Puppenspiele, Ballette und ähnlichem. Ausnahmen gibt es, wenn die Darbietungen religiöser oder weihevoller Art oder ernsten Charakters sind.
Regeln des Sonn- und Feiertagsgesetzes NRW
Ab 13 Uhr am Volkstrauertag sowie ab 18 Uhr an Allerheiligen und Totensonntag gelten dann wieder die normalen Regelungen an Sonn- und Feiertagen in NRW. Diese besagen, dass dann Videotheken und Waschsalons als auch Autowaschanlagen, Fahrschulen sowie Mitfahrvermittlungen nicht öffnen dürfen. Auch Wohnungsumzüge dürfen nicht stattfinden. Es gibt allerdings auch Ausnahmen. So sind Arbeiten, die im Rahmen der Freizeitgestaltung der Erholung dienen, erlaubt. Das heißt, dass beispielsweise Saunen, Bräunungs- und Fitnessstudios öffnen dürfen.
Fragen und Anträge an Ordnungsamt bzw. Bezirksregierung
Zuständig für alle Fragen rund um das entsprechende Gesetz, die Köln betreffen, ist das Amt für öffentliche Ordnung, das heißt, das Ordnungsamt. Zu erreichen ist das Amt unter der Telefonnummer 0221 – 22 12 98 79. In besonders dringenden Fällen können Ausnahmen von der Bezirksregierung Köln gestattet werden. Entsprechende Anträge auf Ausnahmegenehmigungen nimmt die Bezirksregierung Köln, Dezernat 21, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln entgegen.