Am 23.03.2020 trat die erste Corona-Schutzverordnung in Nordrhein-Westfalen in Kraft. Nun, ein Jahr später, zieht das Kölner Ordnungsamt eine Bilanz für den Zeitraum 23.03.2020 bis zum 22.03.2021.
Mehr als 18.000 Verstöße gegen die Corona-Schutzverordnung musste die Behörde im o.g. Zeitraum ahnden. Die sich ständig ändernde Lage in der Pandemie und die damit verbundenen Änderungen und Anpassungen der Vorgaben stellt den Dienst und seine Mitarbeiter vor große Herausforderungen. Diese erfordern ein hohes Maß an Flexibilität, Disziplin und Durchhaltevermögen.
Dementsprechend spricht die Vertretungsdezernentin des Kölner Ordnungsamtes, Andrea Blome, den Beschäftigten ihren Dank aus: “Ich danke den Mitarbeitern für ihren Einsatz im vergangenen Jahr. Die aktuelle Krisensituation ist für alle, Bürger wie auch Mitarbeiter und ihren Familien, belastend. Leider befinden wir uns inmitten der dritten Welle, der Inzidenzwert liegt seit Tagen über dem Wert von 100. Ich kann verstehen, dass Betroffene nicht nur müde, sondern auch wütend sind über die aktuelle Situation.”
Weiterhin bittet Andrea Blome: “Die Stadt appelliert an die Kölner sowie Besucher, die geltenden Regeln einzuhalten und zu beachten. Bitte begegnen Sie den städtischen Beschäftigten mit Respekt, sie setzen sich im Sinne des Infektionsschutzes für die Gesundheit der Allgemeinheit ein.”
Mehrheit der Kölner hält sich an Regeln und Vorgaben der Verordnung
In ihrer Bilanz betont die Stadt Köln, dass sich die Mehrheit der Bevölkerung insgesamt an die Regeln, Vorgaben und Empfehlungen von Stadt, Land und Bund hält. Allerdings stoßen die Angestellten der Behörde vermehrt auf Unverständnis bis hin zu verbalen und tätlichen Attacken auf die Mitarbeiter. Die Akzeptanz der Bürger schwindet laut Behörde seit etwa Mitte Dezember 2020.
Der Ordnungsdienst in Köln ist gemäß Vorgabe des Landes jedoch verpflichtet, die Einhaltung der Regeln konsequent zu kontrollieren und im Zweifel durchzusetzen. Daher bitten die Verantwortlichen die Kölner Bürger um ein faires Miteinander in dieser Krisenzeit. Zudem geben sie zu bedenken, dass auch die Beschäftigten der Behörde sowie deren Familien von den geltenden Regeln ebenso betroffen sind.
Über 18.000 Verstöße gegen Corona-Schutzverordnung
Die meisten der rund 18.000 Verstöße betrafen das Ansammlungs- und Kontaktverbot sowie die Maskenpflicht (siehe Tabelle unten). Alles in allem hat die Bußgeldstelle im Zeitraum vom 23.03.2020 bis 22.03.2021 insgesamt 3.151 Bußgeldbescheide erlassen, die auf Aktivitäten des Ordnungsdienstes der Stadt als auch von der Kölner Polizei beruhten. Von den 767.000 Euro, die verhängt wurden (siehe Tabelle unten), sind bereits 290.000 Euro von 13.333 abgeschlossen Fällen eingegangen. Alle weiteren Fälle sind in Bearbeitung und werden nach und nach abgewickelt.
Die in der untenstehenden Tabelle dargestellten Zahlen geben allerdings nur einen Teil der Arbeit des Ordnungsamtes wieder. Zusätzlich wurden unzählige Gespräche mit Bürgern geführt und mündliche Verwarnungen ausgesprochen. Auch Hinweisen auf illegale Partys in privaten Räumen sowie in der Öffentlichkeit gehen die Angestellten nach. Dazu kommen noch Maskenkontrollen im ÖPNV, Hotels sowie in Grünanlagen und weiteren öffentlichen Orten. Auch mussten die Außendienstkräfte mehr als 35.200 Hinweisen, die über das Servicetelefon der Behörde hereinkamen, nachgehen. Für die Beschäftigten bedeutete dies, dass in den vergangenen 12 Monaten fast 25.500 Überstunden geleistet werden mussten.
Massive Nachfragen im Gewerbeamt
In hohem Maße betroffen von Nachfragen mit dem Hintergrund der Corona-Schutzverordnung war das Gewerbeamt. Zahlreiche Nachfragen seitens des Handels und der Gastronomie über die Auslegung der Regeln erreichten die Beschäftigten. Besonders im Bereich Gaststättenrecht herrschte große Unsicherheit. So wurden die Angestellten neben ihrem normalen Tagesgeschäft mit einer Vielzahl an Anträgen, Beschwerden aber auch Hinweisen auf Verstöße gegen die Regeln kontaktiert. Um dem Ansturm gerecht zu werden, wurden und werden die Sachbearbeiter von Kollegen aus anderen Sachgebietern der Gewerbeabteilung unterstützt.
Verzicht auf Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie verlängert
Die Stadt Köln beschloss im vorigen Jahr, die Gastronomen zu unterstützen und für den Zeitraum März bis Oktober 2020 keine Sondernutzungsgebühren für die bestehende Außengastronomie-Flächen zu erheben. Mittlerweile hat der Rat beschlossen, die Unterstützung auszuweiten. Bis Dezember 2021 werden weiterhin keine Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie-Flächen erhoben. Zudem können Betroffene bereits erteilte Genehmigungen schnell und unkompliziert nach Terminvereinbarung über einen Sonderschalter bis zum Ende dieses Jahres verlängern lassen. Um einen reibungslosen und schnellen Ablauf zu gewährleisten, werden derzeit drei neue Sachbearbeiter eingewiesen. Zudem hat eine neue Zentrale Anlaufstelle für die Gastronomie am 01.09.2020 ihren Dienst aufgenommen.