Auf Kölner Weihnachtsmärkten gilt Maskenpflicht und 2G-Regel

Auf Kölner Weihnachtsmärkten gilt die 2G-Regel
Auf Kölner Weihnachtsmärkten gilt die 2G-Regel
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Die Stadt Köln hat wegen der aktuellen Corona-Lage eine Allgemeinverfügung erlassen mit welcher der Zugang zu den Weihachsmärkten in Köln unter die so genannte 2G-Regel gestellt wird. Das Betreten der nachfolgend aufgeführten Weihnachtsmärkte auf dem Gebiet der Stadt Köln ist zu den nachfolgend aufgeführten Zeiten nur immunisierten Besuchern gestattet.

UPDATE: Die Allgemeinverfügung der Stadt Köln zum Betreten der Weihnachtsmärkte unter der 2G-Regelung wird aufgehoben, da an ihre Stelle nun die neue Coronaschutz-Verordnung des Landes NRW tritt. Die aufgeführten Regelungen bleiben dabei aber bestehen.

Übersicht Kölner Weihnachtsmärkte

  • Eigelstein
    24. – 28.11.2021
  • Stadtgarten
    18.11. – 23.12.2021
  • Chlodwigplatz
    23.11. – 23.12.2021
  • Rösrather Str. 603 / Kurt-Henn-Platz
    03. – 05.12.2021
  • Hafen-Weihnachtsmarkt am Schokoladenmuseum
    19.11. – 26.12.2021
  • Karl-Schwering-Platz
    19.11. – 23.12.2021
  • Maternusplatz
    03. – 12.12.2021
  • Leonardo Royal Hotel Köln (Privatgelände)
    05.11. – 30.01.2021
  • Schulstr. / Frankfurter Str. / Pfarrer-Oermann-Platz
    28.11.2021
  • Bartholomäus-Schink-Str. 2
    23.11. – 31.12.2021
  • Maria-Himmelfahrt-Str. 8
    27. – 28.11.2021
  • Ludwigstr. 1
    22.11. – 31.12.2021
  • Friesenplatz
    22.11. – 22.12.2021
  • Heßhofplatz (Vingst)
    12.12.2021
  • Neumarkt / Markt der Engel
    22.11. – 23.12.2021
  • Mauritiuswall
    18.11. – 23.12.2021
  • Kalk Post
    22.11. – 22.12.2021
  • Rudolfplatz / Nikolausdorf
    22.11. – 23.12.2021
  • Alter Markt / Heumarkt / Heinzels Wintermärchen
    22.11. – 09.01.2022
  • Apostelklosterplatz
    27.11.2021 – 09.01.2022
  • Heliosstr. 35 – 39
    23.11. – 23.12.2021
  • Wiener Platz
    23.11. – 23.12.2021
  • Marktplatz An St.Adelheid
    27.11.2021
  • Roncalliplatz /Weihnachtsmarkt am Dom
    22.11. – 23.12.2021
  • Waldweihnacht auf Gut Leidenhausen
    27. – 28.11.2021
  • Westfriedhof – Pflanzenmarkt Holländer
    15.11. – 24.12.2021
  • Gestütt Reitstall Birkenhof
    26.11.2021 – 02.01.2022
  • Waldecker Str. 35 – 43
    26.11.2021
  • Frankfurter Str. / Rösrather Str.
    04.12.2021
  • Markt (Kalk)
    04.12.2021 

Als immunisiert im Sinne der Allgemeinverfügung gelten vollständig geimpfte oder genesene Personen gemäß den Regelungen der § 1 Absatz 3, 2 Nummer 1 bis 5, 3 und 7 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vom 8. Mai 2021 (BAnz AT 08.05.2021 V1).

Ausnahmen der 2G-Regelung auf Kölner Weihnachtsmärkten

Ausgenommen von der Zutrittsbeschränkung sind Kinder und Jugendliche im Alter bis einschließlich 15 Jahren. Kinder im Alter von sechs Jahren bis 12 Jahren und drei Monaten sowie Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und über ein ärztliches Attest hierüber verfügen, sind ebenfalls ausgenommen. Diese dürfen die genannten Bereiche betreten, wenn sie über ein nach der Corona-Test- und Quarantäneverordnung bescheinigtes negatives Ergebnis eines höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests oder eines höchstens sechs Stunden zurückliegenden negativen Antigen-Schnelltests verfügen. Schulkinder gelten durch die regelmäßigen Testungen in den Schulen als getestet und müssen keinen zusätzlichen Test vorweisen.

Kontrollen durch Ordnungsamt und Betreiber

Die für die Veranstaltung der Weihnachtsmärkte verantwortlichen Personen haben auf das Erfordernis der Immunisierung der Besucher in Einladungen und durch Aushänge hinzuweisen und nachweislich stichprobenartige Überprüfungen durchzuführen.

Das Ordnungsamt der Stadt Köln hat bereits am 17. November 2021 mit den großen Betreibern gesprochen und diese über die Regeln der Allgemeinverfügung informiert und offene Fragen besprochen. Das Ordnungsamt wird sowohl die Kontrollen der Betreiber stichprobenartig überprüfen, als auch die Immunisierung der Besucher.

Maskenpflicht auf Kölner Weihnachtsmärkten und Fußgängerzonen

Per Allgemeinverfügung hat die Stadt Köln zudem beschlossen, dass ab 26.11.2021 auf den Kölner Weihnachtsmärkten eine Schutzmaskenpflicht gilt. Es wird angeordnet, dass auf den Weihnachtsmärkten außer bei der Einnahme von Speisen und Getränken im Stehen oder Sitzen eine Schutzmaske zu tragen ist.

Die Maskenpflicht gilt zudem auch für die Kölner Fußgängerzonen Schildergasse, Hohe Straße und Wallrafplatz. Hier muss von 10 Uhr bis 22 Uhr eine Schutzmaske getragen werden.

Es muss sich dabei mindestens um eine medizinische Maske handeln. Nähere Bestimmungen und Regelungen zu den Ausnahmen ergeben sich aus § 3 CoronaschVO. Die Anordnungen tritt für die Weihnachtsmärkte mit Beendigung des jeweiligen Weihnachtsmarktes außer Kraft.