Mit der Veröffentlichung einer sogenannten Allgemeinverfügung im Amtsblatt am Mittwoch, 8. Januar 2014, hat die Stadt Köln nun eine rechtlich belastbare Handhabe geschaffen, aktiv gegen illegal aufgestellte Altkleidercontainer vorzugehen.
In der
Allgemeinverfügung ist geregelt, dass Altkleidercontainer, die ohne eine
wirksame Anzeige gemäß § 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz aufgestellt
wurden, innerhalb von zwei Wochen von den Sammlern entfernt werden
müssen. Geschieht dies nicht, kann und wird die Stadt Köln mit
Unterstützung der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln die Container
kostenpflichtig entfernen.
“Weit über
1.000 Altkleidercontainer wurden in Köln im öffentlichen Straßenraum
und teilweise auch auf privaten Grundstücken illegal aufgestellt. Es
wird dringend Zeit gegen diesen “Wildwuchs” von Altkleidercontainern
vorzugehen,” sagt Henriette Reker, Umweltdezernentin der Stadt Köln. “Auch
gegenüber den ordnungsgemäß durchgeführten Altkleidersammlungen hat die
Stadt Köln eine gewisse Verpflichtung aus Gründen der Gleichbehandlung,” so die Dezernentin weiter.
Die
Entfernung der illegalen Altkleidercontainer ist nur der erste Schritt.
Denn nach dem erfolgreichen Modellversuch in Ehrenfeld hat der
Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln am 19.
November 2013 entschieden, schrittweise bis Mai 2014 eine eigene
Altkleidersammlung einzuführen. Die dadurch erwirtschafteten Gewinne
kommen zur Hälfte den Bürgerinnen und Bürgern zu Gute, indem die
Abfallgebühren gesenkt werden. Die anderen 50 Prozent gehen an die
Altkleidersammlungen der gemeinnützigen Vereine. Die kommunale
Altkleidersammlung führt künftig die AWB Köln GmbH & Co. KG durch, die schon jetzt auf ihrer Internetseite ausführlich darüber informiert.
Autor: Redaktion/ Stadt Köln/ ver.di