In den Bussen und Bahnen der Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) gilt ab sofort die so genannte 3G-Regel. Das heißt, jeder Fahrgast, der mit der KVB unterwegs ist, muss geimpft, genesen oder getestet sein und dies auch nachweisen können. Diese Regelung ist im Bundesinfektionsschutzgesetz festgelegt. Als Testnachweis gilt dabei ein offizieller Bürgertest, der nicht älter als 24 Stunden ist. Ausgenommen von dieser Bestimmung sind Schüler.
Die neue Regelung stellt die KVB, wie alle anderen Verkehrsunternehmen auch, vor erhebliche Herausforderungen. In einem offenen System mit täglich mehreren Hunderttausend Fahrgästen, mit kurzen Abständen zwischen den Haltestellen und häufigem Fahrgastwechsel, ist keine lückenlose Kontrolle zu gewährleisten. Realistisch ist daher nur eine stichprobenartige Kontrolle, wie sie auch im Gesetz vorgesehen ist. Das Personal der KVB wird diese Überprüfung im Rahmen der Ticketkontrolle stichprobenartig vornehmen. Daneben sind gemeinsame Kontrollen mit dem städtischen Ordnungsamt geplant. In den nächsten Tagen und Wochen müssen alle Beteiligten Erfahrungen sammeln, wie die neue Regelung praktikabel umgesetzt werden kann.
Die KVB setzt dabei auf die Kooperationsbereitschaft der Fahrgäste. Sie muss dabei auch die Sicherheit der Kollegen im Blick haben. Die Erfahrungen bei der Kontrolle der Schutzmaskenpflicht zeigen, dass es bei einzelnen Kontrollen Aggressionspotenzial gibt. Dies ist gerade auch zu erwarten, wenn die Mitarbeiter 3G-Nachweise überprüfen sollen, so die KVB. Die einzige Sanktionsmöglichkeit für KVB-Mitarbeiter ist die, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen. Fahrgäste, die gegen die 3G-Regel oder andere Bestimmungen verstoßen, werden aus Bus oder Bahn verwiesen. Ein Verstoß gegen die 3G-Regelung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Die kann nur von einer staatlichen Behörde mit einem Bußgeld sanktioniert werden.
Laut Studie kein erhöhtes Infektionsrisiko in Bus und Bahn
Die KVB weist in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hin, dass für die Fahrgäste im ÖPNV kein nachweisbares erhöhtes Ansteckungsrisiko besteht. Gemeinsam mit den Bundesländern hat die Branche, wie auch die DB AG, schon frühzeitig eine Studie bei der Charité in Auftrag gegeben, um das Infektionsgeschehen in der öffentlichen Mobilität zu untersuchen. Unter den gegebenen Rahmenbedingungen wie Maskenpflicht, kurzen Fahrzeiten und deutlich erhöhtem Reinigungsaufwand durch die Unternehmen konnte dabei in den Fahrzeugen keinerlei erhöhtes Infektionsrisiko ermittelt werden. Dies deckt sich mit verschiedenen vorangegangenen Studien, wie z.B. Untersuchungen der Gesundheitsämter in NRW.
Die KVB hat seit Beginn der Corona-Pandemie zudem eine ganze Reihe von Maßnahmen ergriffen, um einen möglichst hohen Gesundheitsschutz für die Fahrgäste zu gewährleisten. Neben der nächtlichen Reinigung und Desinfektion der Fahrzeuge sind jeden Tag mobile Reinigungsteams im Netz unterwegs, um Haltestangen, Halteschlaufen u.a. zu desinfizieren. An den Haltestellen werden die Türen automatisch geöffnet, damit die Fahrgäste nicht den Anforderungsknopf drücken müssen. An den Endhaltestellen bleiben die Türen länger geöffnet, um die Fahrzeuge besser durchzulüften.