Am Freitag, 11. Juni 2021, beginnt die Fußball-Europameisterschaft. Das Eröffnungsspiel Türkei gegen Italien wird um 21 Uhr angepfiffen. Zahlreiche Fußballbegeisterte werden vier Wochen lang mitfiebern und die EM-Spiele wieder gemeinsam verfolgen wollen. Diese Fußball-EM verläuft allerdings unter dem Eindruck der Corona-Pandemie anders als sportliche Großereignisse der Vergangenheit. Die Inzidenzen und die vom Land NRW vorgegebenen Corona-Regeln bestimmen, wie und wo die EM 2021 geschaut werden kann. Die aktuell niedrige Inzidenz in Köln ermöglicht Übertragungen bei schönem Wetter in Außenbereichen ohne Test. In den Innenräumen der Gastronomien kann Public Viewing nach der bekannten “3G-Regel” (getestet, genesen oder geimpft) stattfinden.
Public Viewing zur EM: Fußball gucken in Köln mit Infektionsschutz
Die folgenden Regeln gelten abhängig von der jeweils aktuellen Corona-Lage in der Domstadt. Die Spiele werden spätestens um 21 Uhr angepfiffen. Sofern TV-Übertragungen der Spiele in Außengastronomien als Public Viewing erfolgen, duldet die Stadt Köln diese einschließlich möglicher Verlängerungen und Elfmeterschießen. Danach ist die TV-Übertragung sofort zu beenden. Das Immissionsschutzgesetz in NRW regelt allgemein den Schutz der Nachtruhe ab 22 Uhr. Für die Außengastronomie sind bis 24 Uhr grundsätzlich Ausnahmen möglich. Dies gilt auch für Geräusche, die nicht üblicherweise mit der Außengastronomie verbunden sind (etwa Fernsehübertragungen).
Wie im Fußball gelten also bestimmte Spielregeln beim Public Viewing zur Fußball-EM, die der Krisenstab der Stadt Köln beschlossen hat und die das Ordnungsamt konsequent durchsetzen wird:
- Die Vorgaben der jeweils aktuell gültigen Coronaschutz-Verordnung des Landes NRW sind konsequent von Wirten sowie deren Gästen einzuhalten. Das Corona-Virus macht keine Fußball-EM-Pause. Dazu gehört insbesondere die Einhaltung der Abstandsregeln auch beim Public Viewing, was für die Anordnung der Tische und Stühle innerhalb der genehmigten Außengastronomie entscheidend sein kann. Bildschirme sind so auszurichten und zu fixieren, dass sie die Übertragungen zwar in die Außengastronomie hinein zeigen, aber Passanten und der Verkehr nicht dazu verleiten, das Spiel zu verfolgen. Dabei ist zu beachten, Stolperstellen, etwa durch verlegte Kabel, zu vermeiden, die zu Haftungsansprüchen gegenüber Gastwirten führen könnten.
- Bilden sich Menschenansammlungen außerhalb der Außengastronomie, die ein EM-Spiel aufgrund der TV-Übertragung verfolgen und zu einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder des Verkehrs (auf Straßen sowie auf Gehwegen und Plätzen) werden, ist die Übertragung abzubrechen, bis sich die Menschenansammlung aufgelöst hat und die Sicherheit beziehungsweise Verkehrsführung wieder gegeben ist. Kommt der Betreiber dem nicht nach, wird das Ordnungsamt der Stadt Köln sanktionierend einschreiten.
- Auch die Nachtruhe der Nachbarschaft (gilt ab 22 Uhr) wird die Stadt Köln wahren. Bei allen Spielen, die man im Außenbereich der Gastronomie sehen kann, müssen die Gastwirte darauf achten, dass die Störungen der Nachbarschaft in einem vertretbaren Rahmen bleiben. Zudem dürfen durch die anzunehmende übermäßige Nutzung der Außengastronomie keine verkehrlichen Behinderungen entstehen und die Gäste nicht durch den Autoverkehr gefährdet sein. Wie bereits zu vergangenen internationalen Fußballereignissen sind überlaute Musik- und Lärminstrumente (etwa Vuvuzelas, Trommeln, Tröten etc.) verboten. Wer derartige “Geräte” trotzdem selbst beim Public Viewing zur Fußball-EM nutzt oder sie zulässt, handelt nicht nur verbotswidrig, sondern auch rücksichtslos.
- Bei eventuell möglichen TV-Übertragungen im Außenbereich, bei denen wegen der besonderen Spielpaarung mit einer übermäßigen Nutzung von Gehwegen und Verkehrsstraßen gerechnet wird, müssen die Gastronomen bereits im Vorfeld und während der Spielübertragung mit eigenem Personal regelnde Maßnahmen treffen, damit die öffentlichen Bereiche frei bleiben und keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und den Verkehr entsteht sowie die Barrierefreiheit für Fußgänger gewährleistet bleibt.