Stille Feiertage im November 2019: Was ist erlaubt? Was ist verboten?

Stille Feiertage im November 2019: Was ist erlaubt? Was ist verboten? copyright: Envato / Pressmaster
Stille Feiertage im November 2019: Was ist erlaubt? Was ist verboten?
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Welche Einschränkungen und Bestimmungen gelten an den “stillen” Feiertagen im November? Was darf man und was ist verboten an Allerheiligen (Freitag, 1. November 2019), am Volkstrauertag (Sonntag, 17. November 2019) und am Totensonntag (Sonntag, 24. November 2019)? Die Stadt Köln gibt dazu Hinweise, die insbesondere für Veranstalter wichtig sind, die im November z. B. Märkte, Unterhaltungsveranstaltungen oder sonstige öffentliche Darbietungen planen. Aber auch Betreiber von Diskotheken, Gaststätten, Spielhallen und Wettbüros müssen besondere Regelungen beachten.

Grundsätzlich ist – wie an allen Sonn- und Feiertagen – auch an den stillen Feiertagen ganztägig der Betrieb von Videotheken, Waschsalons, Autowaschanlagen, Fahrschulen und Mitfahrvermittlungen nicht erlaubt. Aber auch Wohnungsumzüge sind an diesen Tagen nicht erlaubt.

Unterschied zwischen Feiertagen und “stillen” Feiertagen

Das Feiertagsgesetz Nordrhein Westfalen enthält besondere Regelungen copyright: pixabay.com
Das Feiertagsgesetz Nordrhein Westfalen enthält besondere Regelungen
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Zusammen mit den allgemeinen Sonntagen sind die Feiertage als “Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erbauung” verfassungsmäßig (s. Artikel 140 Grundgesetz) garantiert. Als “stille Feiertage” gelten nach dem Feiertagsschutzgesetz der Karfreitag, Allerheiligen, Volkstrauertag sowie der Totensonntag. An diesen besonderen Tagen soll es noch einmal ruhiger zugehen als an ganz normalen Sonn- und Feiertagen und vor allem darf die Trauer und Andacht der Gläubigen nicht gestört werden. Die Regelungen zu den stillen Feiertagen sind im Gesetz über die Sonn- und Feiertage NRW verankert und gelten daher für alle Einwohner in NRW. Bei Verstößen gegen diese Regelungen drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 1.000 Euro.

Ausgenommen von den Arbeitsverboten an Sonn- und Feiertagen sind Arbeiten, die der Erholung im Rahmen der Freizeitgestaltung dienen, wie zum Beispiel der Betrieb von Saunen, Bräunungs- und Fitnessstudios.

Genaue Regelungen zu den Feiertagen im November 2019

Genaue Regelungen zu den Feiertagen im November 2019 copyright: Envato / Wavebreakmedia
Genaue Regelungen zu den Feiertagen im November 2019
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An Allerheiligen (Freitag, 01.11.2019) und am Totensonntag (Sonntag, 24.11.2019) sind von 5 bis 18 Uhr Märkte, gewerbliche Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen (einschließlich gewerblicher Tausch- oder Züchterausstellungen), sowie Briefmarkentauschbörsen verboten. Gleiches gilt für sportliche und ähnliche Veranstaltungen, einschließlich Pferderennen und Pferdeleistungsschauen, sowie Zirkusveranstaltungen, Volksfeste und den Betrieb von Freizeitanlagen, soweit dort tänzerische oder artistische Darbietungen geboten werden. Der Betrieb von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie von Wettbüros, ist ebenfalls untersagt. Auch musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb – einschließlich in Diskotheken – sind von 5 bis 18 Uhr verboten.

Gleiches gilt für alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen, wie zum Beispiel Stadtführungen mit unterhaltendem Charakter, sämtliche – auch klassische – Theater- und Musikaufführungen wie Opern, Operetten, Musicals, Puppenspiele, Ballette und ähnliches. Im Grunde zählen zu den verbotenen Veranstaltungen alle, die nicht religiöser oder weihevoller Art oder sonst ernsten Charakters sind. So verbietet das Feiertagsgesetz an diesen Feiertagen auch Tanzveranstaltungen.

Am Volkstrauertag (Sonntag, 17.11.2019) sind von 5 bis 13 Uhr Märkte, gewerbliche Ausstellungen, Sportveranstaltungen, Volksfeste und der Betrieb von Spielhallen und Wettannahmebüros verboten. Für musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen und Veranstaltungen gilt auch an diesem Tag ein Verbot bis 18 Uhr.

Nicht unter das gesetzliche Verbot fallen:

  • Kunstausstellungen,
  • Kunstführungen,
  • die Museen,
  • Tierschauen,
  • der Zoo-Besuch und
  • ähnliche Veranstaltungen.